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DSB: Schützenwesen ist immaterielles Kulturerbe

Quelle: http://www.dsb.de/aktuelles/meldung/6143-Schuetzenwesen-ist-immaterielles-Kulturerbe/

 

Schützenwesen ist immaterielles Kulturerbe

04.12.2015 – Das „Schützenwesen in Deutschland“ wird in das Bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Dies geht aus einem Schreiben des Vorsitzenden des Expertenkomitees Immaterielles Kulturerbe bei der Deutschen UNESCO-Kommission, Prof. Dr. Christoph Wulf, sowie des Generalsekretärs der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, Udo Michallik, hervor. Die Eintragung schließt ein mehrstufiges Bewerbungsverfahren erfolgreich ab, das der Deutsche Schützenbund (DSB) zuletzt gemeinsam mit der Europäischen Gemeinschaft Historischer Schützen (EGS), dem Dachverband der konfessionell orientierten Schützenbruderschaften, betrieben hatte.

Das Expertenkomitee würdigt das „Schützenwesen in Deutschland“ als „Ausdruck lokal aktiver Kulturpraxis mit lebendiger Traditionspflege, die stark in örtliche Sozial- und Kulturmilieus eingebunden ist“, wie aus dem Schreiben hervorgeht. Es gebe „vielfältige Maßnahmen zur Weitergabe, unterschiedliche Formen der Jugendarbeit und eine aktive Pflege regionaler und europäischer Verbindungen. Auch die Verpflichtung gegenüber sozialem Engagement und ziviler Kultur im Umgang mit Waffentechnik und Waffengebrauch sowie der integrative Charakter wurden hervorgehoben.“

„Ich freue mich sehr über diese großartige Anerkennung unserer Arbeit im Bereich Schützenbräuche und Tradition“, sagte DSB-Präsident Heinz-Helmut Fischer in einer ersten Stellungnahme. „Die Wertschätzung, die mit dem Eintrag in das Bundesweite Verzeichnis verbunden ist, gilt natürlich in erster Linie unseren Mitgliedern in den Vereinen, die nicht nur sehr viel Herzblut investieren, um die alten, überlieferten Bräuche aktiv aufrecht zu erhalten und zu pflegen, sondern auch die Aufgeschlossenheit und Fantasie mitbringen, sie in Zeiten schnellen gesellschaftlichen und demografischen Wandels durch kreative Anwendung und Veränderung gerade auch der jungen Generation weiterzugeben und damit am Leben zu halten.“

Anerkannte Träger des kulturellen Erbes „Schützenwesen in Deutschland“ werden die 1,4 Millionen Mitglieder des Deutschen Schützenbundes, die Vertreter des rheinisch-westfälisch-sauerländischen Schützenwesens und die zum Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften (BHDS) gehörenden Vereinigungen sein.

Die Erstellung und stete Aktualisierung des quantitativ nicht begrenzten Bundesweiten Verzeichnisses ergibt sich aus dem 2003 von der UNESCO verabschiedeten „Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes“, dem Deutschland 2013 beigetreten ist. Unter „immateriellem Kulturerbe“ sind lebendige kulturelle Ausdrucksformen zu verstehen, die unmittelbar von menschlichem Wissen und Können getragen werden. Sie sind Ausdruck von Kreativität und Erfindergeist, vermitteln Identität und Kontinuität. Sie werden von Generation zu Generation weitergegeben und fortwährend neu gestaltet. Zu den Ausdrucksformen gehören etwa Tanz, Theater, Musik und mündliche Überlieferungen wie auch Bräuche, Feste und Handwerkskünste. Die Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis ist eine „öffentlich sichtbare Anerkennung der kulturellen Ausdrucksform und ihrer Träger“, wie es in der Ausschreibung heißt. Finanzielle Unterstützung ist damit nicht verbunden. Durch die Aufnahme in das Verzeichnis sollen die Bedeutung des lebendigen Kulturerbes und der einzelnen kulturellen Ausdrucksformen stärker in den Fokus der Öffentlichkeit rücken. Das Verzeichnis soll außerdem eine Bestandsaufnahme darüber liefern, „welche immateriellen Schätze unser Land zu bieten hat“. Auf der Liste standen bisher schon 27 Traditionen und Wissensformen, von den Oberammergauer Passionsspielen über den Rheinischen Karneval bis hin zur Deutschen Theater- und Orchesterlandschaft.


 

===>   Link zum Präsidentenbrief mit Urkunde

 


 

Quelle: Sieben Formen des Immateriellen Kulturerbes ausgezeichnet

Urkundenverleihung in Heidelberg

Die Deutsche UNESCO-Kommission, die Kultusministerkonferenz und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien haben heute sieben Formen des Immateriellen Kulturerbes in Heidelberg ausgezeichnet: das Sternsingen, das Kneippen, das Schützenwesen, das Ehrsame Narrengericht zu Grosselfingen, die Volkstanzbewegung, das Choralsingen und die Manuelle Glasfertigung. Die Manufakturelle Schmuckgestaltung und die Bewahrung und Förderung von Kultur, Vielfalt und Qualität regionaler Spezialitäten in Oberfranken wurden für ihre Aufnahme in das deutsche Register Guter Praxisbeispiele geehrt. Im Rahmen der Auftaktveranstaltung des Interkulturellen Zentrums der Stadt Heidelberg zu den Internationalen Wochen gegen Rassismus erhielten die Träger dieser Kulturformen ihre Urkunden für die am 4. Dezember 2015 erfolgte Eintragung in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes.

Schützenwesen ist Kulturerbe